HAPAK-EFB-Preisformblätter
HAPAK-EFB-Preisformblätter
| Um die EFB-Formblätter nutzen zu können, müssen Sie HAPAK-Pro einige Details mitteilen. Das tun Sie unter HAUPTMENÜ - DATENSERVICE - WEITERE STAMMDATEN - BETRIEBLICHE LOHNWERTE. | als PDF-Datei anschauen | |
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EFB 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation |
Grundlage für das EFB 221 ist die Aufforderung des Ausschreibenden, der zur Abgabe eines Angebotes auffordert. Das EFB 221 ist für die "einfache Zuschlagskalkulation" gedacht. Gemeint sind hier die Zuschläge für betriebliche Gemeinkosten (BGK), allgemeine Gemeinkosten (AGK) sowie Wagnis und Gewinn (W&G). Eine Differenzierung nach Kostenbestandteilen (Material, Lohn, Geräte etc.) erfolgt nicht. | PDF-Datei |
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EFB 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme |
Grundlage für das EFB 222 ist die Aufforderung des Ausschreibenden, der zur Abgabe eines Angebotes auffordert. Beim EFB 222 werden die BGK, AGK sowie W&G für den Bauauftrag gesondert ermittelt, in der Endsumme addiert und auf die Einzelkosten verrechnet. Die Einzelkosten der Teilleistung (EKT) sind Grundlage dieser Verrechnung. Da hiermit aus Sicht der Auftraggeber eine hohe Kalkulations- und Kostensicherheit hergestellt werden soll, sind die Anforderungen an Ihre Kalkulation wesentlich anspruchsvoller. |
PDF-Datei |
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EFB 223 Aufgliederung der Einheitspreise |
Grundlage für das EFB 223 ist die Aufforderung des Ausschreibenden, der zur Abgabe eines Angebotes auffordert. Dabei kann der Auftraggeber auf bestimmte Teilleistungen bzw. Positionen des Leistungsverzeichnisse spezifizieren. Lt. VHB 2008 kann der Auftraggeber auch bei einer Angebotssumme über 100.000,00 € das Formblatt für alle Positionen verlangen. Schwierig wird es dann, wenn Auftragnehmer Subunternehmer für Teilleistungen beauftragen: dann hat der Generalunternehmer dessen Kalkulation ggfs. mit eigenen weiteren Zuschlägen offenzulegen. Daraus folgt, dass auch Subunternehmer mit kleineren Angebotswerten bei der Abgabe der Formblätter in die Pflicht genommen werden. | PDF-Datei |